Die Bildungsgänge der Berufsschule basieren auf einem Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen oder einer Praxis.
Diese Ausbildungsverträge werden vom ausbildenden Unternehmen bzw. der ausbildenden Praxis bei der zuständigen Kammer registriert. Dies sind für die kaufmännischen Berufe die Industrie und Handelskammer (IHK) oder eventuell die Handwerkskammer. Die Ausbildungsverträge für die Medizinischen Fachangestellten werden bei der Ärztekammer, für die Zahnmedizinischen Fachangestellten bei der Zahnärztekammer registriert.
Auf Basis eines bei der jeweiligen Kammer registrierten Ausbildungsvertrags meldet das auszubildende Unternehmen/ die ausbildende Praxis seinen Auszubildenden zur Beschulung am Berufskolleg an.
Anmeldeformular für die Bildungsgänge Medizinische/r und Zahnmedizinische/ Fachangestellte/r