Wirtschaftsgymnasium - Allgemeine Hochschulreife
plus Berufsausbildung zur Kaufmännischen Assistentin / zum Kaufmännischen Assistenten
Seit dem Schuljahr 2004/05 gibt es am BKL die Möglichkeit, das Abitur zu erwerben. Das Profil zeichnet sich durch seine wirtschaftlichen Schwerpunkte aus, die in Fächern wie BWL, Volkswirtschaftslehre, Wirtschaftsinformatik oder Betriebsorganisation vermittelt werden. Daneben gibt es auch die klassischen Fächer wie Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen, Sport, Religion und Naturwissenschaften. Das Abitur, das erworben wird, ist voll gültig und berechtigt zu jedem Studium (im Rahmen der Zugangsvoraussetzungen der Hochschule). Daneben kann eine kaufmännische Ausbildung nach Landesrecht erworben werden (Kaufmännischer Assistent bzw. Kaufmännische Assistentin). Die entsprechende Prüfung erfolgt im Anschluss an das Abitur; Abitur plus Ausbildung dauern somit insgesamt 3¼ Jahre und damit nur unwesentlich länger als die klassische gymnasiale Oberstufe. Diese Doppelqualifikation macht es möglich, zum einen die uneingeschränkte Studierfähigkeit zu erwerben und zum anderen bereits die Grundlage für einen späteren Ausbildungsberuf in einem kaufmännischen Bereich legen zu können.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 11 des Wirtschaftsgymnasiums ist der Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – mit der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (Qualifikationsvermerk) bzw. die Versetzung in die gymnasiale Oberstufe nach der Stufe 9 (G8) oder 10 (G9) am Gymnasium.
Die Stundentafel ist in drei Lernbereiche unterteilt:
Berufsbezogener Bereich
Berufsübergreifender Bereich
Differenzierungsbereich
Der berufsbezogene Lernbereich umfasst mehr als zwei Drittel der Wochenstunden und stellt damit den fachlichen Schwerpunkt Wirtschaftswissenschaft am Beruflichen Gymnasium dar. Der berufsübergreifende Bereich lehnt sich thematisch an den Inhalten des berufsbezogenen Bereiches an. Im Differenzierungsbereich stehen Fächer zur individuellen Gestaltung des Stundenplans zur Verfügung. Hier können die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihrer Wünsche und Neigungen ihren Stundenplan beeinflussen. Die genaue Zusammensetzung des Stundenplans ist der nachstehenden Tabelle zu entnehmen. Die Ziffern hinter den Fächern geben die Wochenstundenzahl an. Je nach Wahl ihrer Leistungskurse haben die Schülerinnen und Schüler die Fächer Mathematik, Englisch oder Deutsch fünf- bzw. dreistündig.
In unserem Abiturbildungsgang sind analog zur gymnasialen Oberstufe die Fächer verschiedenen Aufgabenfeldern zugeordnet. Für die Abiturprüfung wird jeweils ein Fach aus den Aufgabenfeldern verbindlich gewählt. Dabei werden die folgenden Fächer angeboten (in Klammern die Aufgabenfelder, denen sie angehören):
Sprachlich-literarisch-künstlerisches Angebot (Aufgabenfeld 1) Deutsch, Englisch, Spanisch, Literatur
Gesellschaftswissenschaftliches Angebot (Aufgabenfeld 2)
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen, Betriebsorganisation, Volkswirtschaftslehre, Gesellschaftslehre mit Geschichte, Philosophie, Wirtschaftsgeografie
Mathematisch-naturwissenschaftlich-technisches Aufgabenfeld (Aufgabenfeld 3)
Mathematik, Wirtschaftsinformatik, Biologie
Die Unterrichtsfächer Religion und Sport sind keinem dieser Aufgabenfelder zugeordnet. Falls Religion als Unterrichtsfach abgewählt wird, müssen entsprechende Stunden in dem Ersatzfach Philosophie belegt werden. Darüber hinaus werden in unserem Differenzierungsbereich weitere Fächer angeboten (aktuell sind dies Wirtschaftsethik, Studien- und Berufsorientierung, Schülerfirma/Unternehmensgründung und Industrieökologie).
11.1 | 11.2 | 12.1 | 12.2 | 13.1 | 13.2 | |||
Berufsbezogener Lernbereich | ||||||||
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | ||
Mathematik | 3 | 3 | 5(3) | 5(3) | 5(3) | 5(3) | ||
Englisch | 3 | 3 | 3(5) | 3(5) | 3(5) | 3(5) | ||
Zweite Fremdsprache 1) | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | ||
Wirtschaftsinformatik 2) | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||
Biologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||
Volkswirtschaftslehre | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||
Berufsübergreifender Lernbereich | ||||||||
Deutsch | 3 | 3 | 5(3) | 5(3) | 5(3) | 5(3) | ||
Gesellschaftslehre mit Geschichte | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | |||
Religionslehre (ev. oder rk.) oder Philosophie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||
Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||
Differenzierungsbereich | ||||||||
Wahlfach (Betriebsorganisation) | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | ||
Wochenstunden: | 32 | 32 | 33 | 33 | 33 | 33 |
(1)
Ist die zweite Fremdsprache eine neu einsetzende Fremdsprache, ist sie mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu unterrichten. Die zweite Fremdsprache kann nur Prüfungsfach sein, wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache handelt oder wenn sie in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt 12 Jahreswochenstunden unterrichtet wurde. Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I oder bis zum Eintritt in den Bildungsgang durchgängigen versetzungswirksamen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache im Umfang von mindestens vier Jahren erhalten haben, nehmen, sofern sie nicht am Unterricht in der zweiten Fremdsprache gemäß Stundentafel teilnehmen, an einer zusätzlichen Unterrichtsveranstaltung des Differenzierungsbereichs im Umfang der nicht belegten zweiten Fremdsprache nach dem Angebot der Schule teil.
(2)
Für die Akzentuierung „Betriebsorganisation“ müssen die Fächer Betriebsorganisation und Wirtschaftsinformatik durchgängig belegt werden. Das Fach Wirtschaftsinformatik wird in der Jahrgangsstufe 14 fortgesetzt (Fach der beruflichen Abschlussprüfung). Das erste Leistungsfach kann Mathematik oder Englisch sein.
11.1 | 11.2 | 12.1 | 12.2 | 13.1 | 13.2 | 14 1) | |
Berufsbezogener Bereich | |||||||
Betriebswirtschaftslehre mit Rechnungswesen | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | 5 | -- |
Mathematik | 3 | 3 | 5(3) | 5(3) | 5(3) | 5(3) | |
Englisch | 3 | 3 | 3(5) | 3(5) | 3(5) | 3(5) | -- |
Betriebsorganisation 2) | 2 | 2 | 3 | 3 | 2 | 2 | (4) 1,2 |
Volkswirtschaftslehre | 3 | 3 | 2 | 2 | 2 | 2 | -- |
Wirtschaftsinformatik 2) | 4 | 4 | 2 | 2 | 2 | 2 | (4) 1,2 |
Biologie | 2 | 2 | 2 | 2 | 3 | 3 | -- |
Zweite Fremdsprache 3) | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | -- |
Betriebspraktika | -- | -- | -- 4) | -- 4) | -- | -- | (30)9 |
Berufsübergreifender Lernbereich | |||||||
Deutsch | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | 3 | -- |
Gesellschaftslehre mit Geschichte | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | -- | |
Religionslehre (ev. oder rk.) oder Philosophie | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | -- |
Sport | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | -- |
Differenzierungsbereich | |||||||
Wahlfach | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | 2 | -- |
(1)
Nach der Abiturprüfung beginnt ein schulisch begleitetes Betriebspraktikum von zwölf Wochen (es verbleiben dann noch ca. 4 Wochen Ferien) mit 30 Stunden Betriebsanteil und acht Stunden Unterricht an der Schule, wobei der Schulanteil auch am Ende geblockt werden kann. Dies entspricht einem Jahreswochenstundenvolumen (12 x 38 = 456 Stunden, umgerechnet auf ein Schuljahr) von etwas mehr als elf Stunden. Damit ergibt sich eine Gesamtwochenstundenzahl von 119 Stunden (3 x 36 h + 11 = 119 h).
(2)
Für die Akzentuierung „Betriebsorganisation“ müssen die Fächer Betriebsorganisation und Wirtschaftsinformatik durchgängig belegt werden. Das Fach Wirtschaftsinformatik wird in der Jahrgangsstufe 14 fortgesetzt (Fach der beruflichen Abschlussprüfung). Das erste Leistungsfach kann Mathematik oder Englisch sein.
(3)
Ist die zweite Fremdsprache eine neu einsetzende Fremdsprache, ist sie mit insgesamt mindestens 12 Jahreswochenstunden in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 zu unterrichten. Die zweite Fremdsprache kann nur Prüfungsfach sein, wenn es sich um eine fortgeführte Fremdsprache handelt oder wenn sie in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 mit insgesamt 12 Jahreswochenstunden unterrichtet wurde. Schülerinnen und Schüler, die in der Sekundarstufe I oder bis zum Eintritt in den Bildungsgang durchgängigen versetzungswirksamen Unterricht in einer zweiten Fremdsprache im Umfang von mindestens vier Jahren erhalten haben, nehmen, sofern sie nicht am Unterricht in der zweiten Fremdsprache gemäß Stundentafel teilnehmen, an einer zusätzlichen Unterrichtsveranstaltung des Differenzierungsbereichs im Umfang der nicht belegten zweiten Fremdsprache nach dem Angebot der Schule teil.
(4)
In der Jahrgangsstufe 12 ein Betriebspraktikum von mindestens vier Wochen.
Schulischer Teil der Fachhochschulreife nach Klasse 11
Wenn die Schülerinnen und Schüler in die Jahrgangsstufe 12 versetzt worden sind, wird ihnen bei Verlassen des Wirtschaftsgymnasiums mit ihrem Abgangszeugnis der schulische Teil der Fachhochschulreife zuerkannt (§ 13 a Absatz 1 APO-BK).
In Verbindung mit dem Nachweis über eine mindestens zweijährige abgeschlossene Berufsausbildung nach Bundes- oder Landesrecht sind sie dann zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule berechtigt. Allerdings wird dieser Abschluss nur in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein anerkannt.
Darüber hinaus erlangen diejenigen Schülerinnen und Schüler, die nach Abschluss der Klasse 9 eines Gymnasiums zu unserer Schule gekommen sind, mit der Versetzung von der Jahrgangsstufe 11 in die Jahrgangsstufe 12 an unserem Beruflichen Gymnasium den mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife).
Schulischer Teil der Fachhochschulreife nach Klasse 12
Schülerinnen und Schüler, die das Berufliche Gymnasium nach der Jahrgangsstufe 12 verlassen, kann bei entsprechenden Leistungen (§13 a Abs. 2) der schulische Teil der Fachhochschulreife bescheinigt werden.
In Verbindung mit dem Nachweis über eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein einjähriges gelenktes Praktikum gemäß der Praktikums-Ausbildungsordnung (BASS 13-31 Nr. 1) sind sie dann zur Aufnahme eines Studiums an einer Fachhochschule berechtigt.
Dieser Abschluss wird an Fachhochschulen in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen anerkannt.
Allgemeine Hochschulreife (Abitur) nach Klasse 13
Kaufmännische(r) Assistent(in) nach Klasse 14
I. Informationen zum Betriebspraktikum
II. Meldebogen zum Betriebspraktikum
III. Fragebogen vor Praktikumsbeginn
IV. Leitfaden zur Bewertung des Praktikumsberichts
IV a. Leitfaden zur Bewertung des Praktikumsberichts (Auslandspraktikum)
V. Tabellarischer Praktikumsbericht
VI. Bescheinigung des Praktikumsbetriebs
VII. Beurteilungskriterien zur Bewertung des Praktikumsberichts
VII a. Beurteilungsbogen zur Bewertung des Praktikumsberichts (Auslandspraktikum)
Die Anmeldung erfolgt
vom 27. Januar bis 1. März 2024
über das Portal www.schulbewerbung.de. Die Eingabe der Daten kann entweder zu Hause oder in den Räumen des Städtischen Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung erfolgen. Dazu stehen Lehrkräfte zu folgenden Zeiten zur Verfügung:
- am Samstag, dem 27. Januar 2024, von 9:00 bis 13:00 Uhr
- während der Anmeldefrist dienstags bis donnerstags von 13:15 bis 15:00 Uhr
- nach Vereinbarung
Zu den Anmeldeunterlagen gehören:
- das über das Portal www.schulbewerbung.de ausgedruckte und unterschriebene Anmeldeformular (bei Minderjährigen mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten)
- eine Kopie des Personalausweises / bzw. Reisepasses
- eine Kopie des letzten Halbjahres-Zeugnisses und ein tabellarischer Lebenslauf
- zwei Lichtbilder und eine Briefmarke im Wert von 0,85 €
Alle Unterlagen zur Anmeldung werden im Sekretariat des Städtischen Berufskollegs für Wirtschaft und Verwaltung abgegeben. Das Sekretariat ist montags bis donnerstags von 7:30 bis 14:30 Uhr geöffnet, freitags von 7:30 bis 12:30 Uhr.
Informationsbroschüre zum Wirtschaftsgymnasium Leverkusen